EuG bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen Sky und Skype
Der Software-Konzern Microsoft kann „Skype“ nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. EuG befürchtet aufgrund des ähnlichen Wortklangs der Markennamen Verwechslungsgefahr.
Der Software-Konzern Microsoft kann „Skype“ nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. EuG befürchtet aufgrund des ähnlichen Wortklangs der Markennamen Verwechslungsgefahr.
Der BGH hat entschieden, dass die parodistische Darstellung einer bekannten Marke gegen das Markenrecht verstößt.