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EuG: Neuanmeldung einer Marke kann bösgläubig sein

EuG: Neuanmeldung einer Marke kann bösgläubig sein

Wer eine identische Marke für eine identische Waren- und Dienstleistungsklasse anmeldet, handelt bösgläubig, wenn er damit den Benutzungsnachweis nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist umgehen will.