
Zu wenig Champagner im Sorbet: Aldi verliert vor dem OLG München
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Wer eine identische Marke für eine identische Waren- und Dienstleistungsklasse anmeldet, handelt bösgläubig, wenn er damit den Benutzungsnachweis nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist umgehen will.
Der BGH hat kürzlich über die rechtserhaltenden Benutzung von Marken entschieden und große Teile seiner bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema aufgegeben.
Kochbücher für den „Thermomix“ – Buchaufschrift „Thermomix“ kann trotz Markenschutz zulässig sein.
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass die angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig ist. Das Urteil im Volltext.