
Entscheidung im Markenstreit: „Terra Greca“ führt zu Verwechslungsgefahr
Das OLG Frankfurt a.M. hatte in einer spannenden markenrechtlichen Sache zu entscheiden, ob eine Abnehmerverwarnung rechtswidrig war.
Das OLG Frankfurt a.M. hatte in einer spannenden markenrechtlichen Sache zu entscheiden, ob eine Abnehmerverwarnung rechtswidrig war.
BGH: Verwechslungsgefahr im Markenrecht – Sinngehalt, der sich erst nach analytischer Betrachtung ergibt, reicht zur Unterscheidung zweier Marken nicht aus.
Der BGH hat entschieden, dass zwischen dem „Lindt-Teddy“ und der Wortmarke „Goldbär“ keine Ähnlichkeit besteht.
Der Software-Konzern Microsoft kann „Skype“ nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. EuG befürchtet aufgrund des ähnlichen Wortklangs der Markennamen Verwechslungsgefahr.