
Markenrecht: „shopaholic“ kein allgemein gebräuchliches Wort
OLG Hamburg: „shopaholic“ ist kein allgemein gebräuchliches Wort der deutschen Alltagssprache. Gedruckt auf einem T-Shirt wird es als Marke verstanden.
OLG Hamburg: „shopaholic“ ist kein allgemein gebräuchliches Wort der deutschen Alltagssprache. Gedruckt auf einem T-Shirt wird es als Marke verstanden.