
Kein markenrechtlicher Schutz für den Begriff „Wacholder“
Das BPatG lehnte die Eintragung der Marke „Wacholder“ ab. Das Freihaltebedürfnis überwiege, weshalb ein markenrechtlicher Schutz nicht möglich sei.
Das BPatG lehnte die Eintragung der Marke „Wacholder“ ab. Das Freihaltebedürfnis überwiege, weshalb ein markenrechtlicher Schutz nicht möglich sei.