
„Soft Cake“ ist als Marke nicht anmeldefähig
Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim DPMA eingetragen werden.
Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Soft Cake“ nicht als Marke beim DPMA eingetragen werden.
Aufgrund des Freihaltebedürfnisses und der fehlenden Unterscheidungskraft kann der Begriff „Crunchy“ nicht als Marke beim DPMA eingetragen werden.
Der BGH hat entschieden, dass zwischen dem „Lindt-Teddy“ und der Wortmarke „Goldbär“ keine Ähnlichkeit besteht.
Der Software-Konzern Microsoft kann „Skype“ nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. EuG befürchtet aufgrund des ähnlichen Wortklangs der Markennamen Verwechslungsgefahr.
Eine Marke eintragen, das kann doch jeder. Stimmt, aber nicht jeder sollte es tun. Im schlechtesten Fall scheitert die Anmeldung und die Gebühren sind futsch.