
Schätzung der Lizenz bei Markenverletzung
Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann für die Bemessung des Schadens eine fiktive Umsatzlizenz verwendet werden. Dabei sind der Verletzungszeitraum und zeitanteilige Umsatz zu beachten.
Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann für die Bemessung des Schadens eine fiktive Umsatzlizenz verwendet werden. Dabei sind der Verletzungszeitraum und zeitanteilige Umsatz zu beachten.