
Zu wenig Champagner im Sorbet: Aldi verliert vor dem OLG München
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.