
Zu wenig Champagner im Sorbet: Aldi verliert vor dem OLG München
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Eis darf nicht mit dem Namensbestandteil „Champagner“ betitelt werden, wenn es nicht wirklich nach Champagner schmeckt. Dies hat das OLG München entschieden.
Ein Schinken darf auch dann als „Schwarzwälder Schinken“ bezeichnet werden, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.