
Keine Unterscheidungskraft für „EnergieMobil“
Bundespatentgericht lehnt die Eintragung von „EnergieMobil“ als Marke ab. Es fehle an der Unterscheidungskraft und der Begriff sei freihaltebedürftig.
Bundespatentgericht lehnt die Eintragung von „EnergieMobil“ als Marke ab. Es fehle an der Unterscheidungskraft und der Begriff sei freihaltebedürftig.