
OLG Köln, Urteil v. 13. September 2019, Az.: 6 U 29/19
Kochbücher für den „Thermomix“ – Buchaufschrift „Thermomix“ kann trotz Markenschutz zulässig sein.
Kochbücher für den „Thermomix“ – Buchaufschrift „Thermomix“ kann trotz Markenschutz zulässig sein.
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass die angemeldete Marke „NEYMAR“ nichtig ist. Das Urteil im Volltext.
Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr als Voraussetzung für eine Markenverletzung kommt es entscheidend auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Erweckt ein Internetauftritt für den angesprochenen Verkehr unzweifelhaft den Eindruck eines gewerblichen Angebots, kann der Handelnde sich nicht mit Erfolg darauf berufen, das angebotene Erzeugnis stamme tatsächlich aus seinem privaten Bestand.
Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten
Keine Markenrechtsverletzung bei offensichtlich von Dritten angebotenen Produkten.
Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „KNEIPP“ und „Internationale Kneipp-Aktionstage“.