Nach einer Entscheidung des Europäischen Markenamtes (EUIPO) ist die eingetragene Wortmarke „Malle“ nichtig. Der Markeninhaber – auch Produzent der Ballermann-Promis wie Tim Toupet und Mickey Krause – unterlag nach einem entsprechenden Nichtigkeitsverfahren vor dem EUIPO. Den Antrag hatten Veranstalter sog. „Malle“-Partys gestellt, nachdem sie auf Unterlassung der Nutzung der Wortmarke in Anspruch genommen wurden und u.a. nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren tragen sollten. Der Schutz der europäischen Wortmarke erstreckte sich auf die Klassen 9 (Tonträger), 35 (Werbung), 38 (Ausstrahlung für TV- und Rundfunksendungen) und 41 (Partys). Nach der Entscheidung des EUIPO liege eine absolutes Schutzhindernis vor, da der Begriff „Malle“ mittlerweile (und auch bereits zum Zeitpunkt der Eintragung) einen geographischen Hinweis auf die spanische Insel Mallorca darstelle. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren für die deutsche Marke ist noch anhängig (EUIPO, Beschluss v. 18. Mai 2020, Az. 32 783 C).
OLG Köln, Urteil v. 13. September 2019, Az.: 6 U 29/19
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